Haftpflichtgutachten
Wurden Sie unverschuldet geschädigt, trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten des Gutachtens. Sie haben freie Gutachterwahl und müssen niemanden nehmen, den die Versicherung vorschlägt.
Jedes Gutachten erstellt Herr Delik persönlich. Kein wechselnder Bearbeiter, keine Vorlage von der Stange.
Wurden Sie unverschuldet geschädigt, trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten des Gutachtens. Sie haben freie Gutachterwahl und müssen niemanden nehmen, den die Versicherung vorschlägt.
Die vollständige Aufnahme nach dem Unfall: Fotodokumentation, Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Alle Positionen belegt.
Der belegbare Wert Ihres Fahrzeugs zu einem Stichtag, nachvollziehbar hergeleitet. Für Kauf, Verkauf, Versicherung, Erbschaft oder eine Auseinandersetzung.
Die schnelle, sachliche Einschätzung, wenn kein volles Gutachten nötig ist. Vor dem Gebrauchtwagenkauf, vor der Leasingrückgabe oder für Ihre Unterlagen.
Der Nachweis, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht instand gesetzt wurde. Wird häufig verlangt, wenn nach einer fiktiven Abrechnung Nutzungsausfall geltend gemacht wird.
Bevor irgendetwas repariert wird, halten wir den Zustand fest. Ist der Schaden einmal beseitigt, lässt er sich nicht mehr beweisen, und genau daran scheitern viele Ansprüche.
Wir kommen zu Ihnen. Nach Hause, in die Werkstatt, an die Unfallstelle oder zum Abstellort. Die Erstbesichtigung ist für Sie kostenlos.
Ein Unfall hält sich nicht an Öffnungszeiten. Sie erreichen uns an sieben Tagen die Woche, auch abends und am Wochenende.
Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und zu einem Mietwagen her, damit Sie nicht selbst suchen müssen.
Wurden Sie unverschuldet geschädigt, trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten des Gutachtens. Sie haben freie Gutachterwahl und müssen niemanden nehmen, den die Versicherung vorschlägt.
Die vollständige Aufnahme nach dem Unfall: Fotodokumentation, Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Alle Positionen belegt.
Der belegbare Wert Ihres Fahrzeugs zu einem Stichtag, nachvollziehbar hergeleitet. Für Kauf, Verkauf, Versicherung, Erbschaft oder eine Auseinandersetzung.
Die schnelle, sachliche Einschätzung, wenn kein volles Gutachten nötig ist. Vor dem Gebrauchtwagenkauf, vor der Leasingrückgabe oder für Ihre Unterlagen.
Der Nachweis, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht instand gesetzt wurde. Wird häufig verlangt, wenn nach einer fiktiven Abrechnung Nutzungsausfall geltend gemacht wird.
Bevor irgendetwas repariert wird, halten wir den Zustand fest. Ist der Schaden einmal beseitigt, lässt er sich nicht mehr beweisen, und genau daran scheitern viele Ansprüche.
Wir kommen zu Ihnen. Nach Hause, in die Werkstatt, an die Unfallstelle oder zum Abstellort. Die Erstbesichtigung ist für Sie kostenlos.
Ein Unfall hält sich nicht an Öffnungszeiten. Sie erreichen uns an sieben Tagen die Woche, auch abends und am Wochenende.
Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und zu einem Mietwagen her, damit Sie nicht selbst suchen müssen.
Damit später niemand diskutieren muss, was tatsächlich beschädigt war.
01Kotflügel vorne rechts
02Stoßfänger vorne rechts
03Lackschaden angrenzend
04Radlaufleiste
Hinweis zur Lesart: Links und rechts sind im Gutachten immer aus Sicht des Fahrers in Fahrtrichtung angegeben, nicht aus Sicht des Betrachters.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten. Für Sie entstehen dann keine. Bei einem Kaskofall oder einem Wertgutachten nennen wir Ihnen den Preis vorab, bevor wir anfangen.
Ja. Als Geschädigter bestimmen Sie, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Der Sachverständige, den die gegnerische Versicherung schickt, wird von dieser bezahlt. Wir arbeiten für Sie.
Meist noch am selben Werktag. Rufen Sie an, dann klären wir sofort, wo Ihr Fahrzeug steht und wann wir kommen. Sie müssen nirgendwo hinfahren.
Bei sehr kleinen Schäden ersetzt die Versicherung in der Regel nur einen Kostenvoranschlag statt eines vollen Gutachtens. Wir sagen Ihnen am Telefon offen, ob Ihr Fall darunter fällt.
Ein repariertes Unfallfahrzeug bringt beim Verkauf weniger als ein unfallfreies. Diese Differenz steht Ihnen zu. Sie taucht aber nur dann in der Abrechnung auf, wenn sie im Gutachten beziffert wurde.
Besser nicht. Ist der Schaden repariert, lässt sich sein Umfang nicht mehr beweisen. Lassen Sie uns vorher aufnehmen, danach entscheiden Sie frei, wo repariert wird.